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Das bedeutet die PALMERS Insolvenz für Kund:innen

Autorenbild: Mag. a. Miriam FaberMag. a. Miriam Faber

VSV-Juristin über die Rechte der Palmers-Kunden im Insolvenzfall.

Mit dem Slogan "Proud, not sorry" schnitt Palmers seine Kampagne zum Pride-Month 2024 auf eine sehr spezielle Zielgruppe zu. Angesichts der Insolvenz des Traditionsschneiders scheint jetzt klar zu sein: Eine zu kleine Zielgruppe. Bild: (c) Palmers Textil AG
Mit dem Slogan "Proud, not sorry" schnitt Palmers seine Kampagne zum Pride-Month 2024 auf eine sehr spezielle Zielgruppe zu. Angesichts der Insolvenz des Traditionsschneiders scheint jetzt klar zu sein: Eine zu kleine Zielgruppe. Bild: (c) Palmers Textil AG

WAS PASSIERT MIT GUTSCHEINEN?

Gutscheine bleiben auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gültig, können aber nicht mehr eingelöst werden. Sie werden zu Geldforderungen gegen Palmers, Konsument:innen können sie im Insolvenzverfahren anmelden. Ob sich das lohnt, ist leider eine andere Frage: die Anmeldung der Forderung kostet 25 EUR, dafür erhält man aber nur dieselbe Quote wie alle anderen Gläubiger:innen – meist nur um die 10% des Werts.


KÖNNEN DEFEKTE ARTIKEL NOCH REKLAMIERT WERDEN? Für mangelhafte Artikel können Kund:innen Gewährleistung geltend machen, vorrangig also Austausch oder Reparatur des Produkts verlangen. Dieser Anspruch verwandelt sich in der Insolvenz des Verkäufers in eine Geldforderung gegen Palmers, die im Insolvenzverfahren angemeldet werden kann, um eine Quote der Forderung zu erhalten. Auch in diesem Fall müssen Verbraucher:innen abwägen, ob sich die Kosten der Forderungsanmeldung lohnen.

KANN MAN ONLINE BESTELLTE ARTIKEL NOCH ZURÜCKGEBEN?

Käufer:innen können von online geschlossenen Verträgen 14 Tage lang zurücktreten. Dieses Recht bleibt in der Insolvenz bestehen, auch hier ist aber Vorsicht geboten: der Anspruch, den Kaufpreis nach dem Rücktritt zurückzuerhalten, wird nämlich ebenfalls zu einer Insolvenzforderung, die nur für Erhalt einer Quote kostenpflichtig im Insolvenzverfahren angemeldet werden kann. In der Praxis empfiehlt es sich daher eher, auf einen Rücktritt zu verzichten.


PS: Der VSV berät Mitglieder gerne kostenlos zu allgemeinen Rechtsfragen. Jetzt Mitglied werden! Tipp: Hintergrundrecherche zum Fall "Hygiene Austria" einer Palmers-Tochter im Covid-Maskenskandal. >Mehr auf: semiosis.at<


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